Beispiel:
Eine Frau, die eine KFZ-Versicherung abschließen will, wird mitgeteilt, dass sie einen höheren Beitrag zahlen muss, da sie nicht österreichischer Herkunft ist.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der ethnischen Herkunft oder Zugehörigkeit ist eine rassistische Diskriminierung. Dabei dient der “einheimischen” Mehrheitsbevölkerung die tatsächliche oder vermeintliche “nicht-einheimische” ethnische Zugehörigkeit von Menschen dazu, diese Menschen als “fremd” und “nicht dazugehörig” zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Ethnie ersetzt im Deutschen den früher in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff “Rasse”, seit erkannt wurde, dass der Begriff “Rasse” für die Verwendung zur Unterscheidung von Menschengruppen wissenschaftlich falsch und daher unbrauchbar ist. Der Begriff “Ethnie” hat seinerseits einen engen Zusammenhang zum Begriff “Kultur”, da ethnische Gruppen nicht zuletzt durch die vermeintlichen oder tatsächlichen kulturellen Gemeinsamkeiten ihrer Mitglieder konstituiert werden.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der ethnischen Zugehörigkeit zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Beispiel: Einem Ehepaar aus der Türkei wird eine Wohnung nicht vermietet, weil der/die VermieterIn annimmt, dass das Ehepaar aufgrund ihrer “Kultur” zu oft zu viele Personen in der Wohnung als Gäste aufnehmen wird.