Beispiel:
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Geburt ist auch eine Form der rassistischen Diskriminierung. Dabei dient der in Österreich geborenen Mehrheitsbevölkerung die Tatsache, dass Menschen nicht in Österreich geboren wurden, dazu, diese als “fremd” und “nicht dazugehörig” zu definieren.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Geburt ist eine klassistische Diskriminierung. Dabei dient der ehelich geborenen, nicht adoptierten Mehrheitsbevölkerung die Tatsache, dass Menschen unehelich geboren wurden oder adoptiert wurden, dazu, diese als “illegitim” und “nicht dazugehörig” zu definieren.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Geburt zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.