Beispiel:
Eine Mutter spricht mit ihrem Kind arabisch und wird deshalb beschimpft und beleidigt.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Sprache ist eine rassistische Diskriminierung. Dabei dient der “einheimischen” Mehrheitsbevölkerung, deren Erstsprache Deutsch ist, die Tatsache, dass Menschen Deutsch als Zweitsprache erlernten, dazu, diese Menschen als “fremd” und “nicht dazugehörig” zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Sprache zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Sprache ist auch eine Form der klassistischen Diskriminierung. Dabei dient der “gut gebildeten” Mehrheitsbevölkerung, deren Alltagssprache ein elaboriertes Deutsch ist, die Tatsache, dass Menschen ein weniger elaboriertes Deutsch sprechen, dazu, diese Menschen als “ungebildet” und “nicht dazugehörig” zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Weiteres Beispiel:
In einem Stelleninserat wird als ein Aufnahmekriterium “perfektes Deutsch” verlangt. Unabhängig von den tatsächlichen Deutschkenntnissen eines/einer BewerberIn werden durch eine derartige Formulierung in erster Linie BewerberInnen nicht deutscher Erstsprache von einer Bewerbung abgehalten und sind dadurch schlechter gestellt als BewerberInnen mit deutscher Erstsprache.