Beispiel:
Eine blinde Person muss, um in den Staatsdienst aufgenommen zu werden, eine oder mehrerer Sprachprüfungen absolvieren.
Alle körperlichen, geistigen, psychischen und Sinnesbehinderungen sind vom Diskriminierungsverbot umfasst. Es muss kein besonderer Schweregrad von Behinderung vorliegen.
Weitere Beispiele:
Eine männliche Person im Rollstuhl hat Zugang zum eigenen WC nur über ein Damen WC.
Eine Person sitzt im Rollstuhl und wird bei der Bewerbung um eine Arbeit am Schreibtisch aufgrund der Behinderung abgelehnt.
Einem geistig behinderten Kind wird in einer Kirche die Kommunion verweigert.
Kindern mit einer Behinderung wird der Zutritt in Integrationsklassen verwehrt.