Beispiel:
Einer Ärztin mit muslimischem Kopftuch wird bei einem Bewerbungsgespräch in einer Kuranstalt eine Anstellung zugesagt, wenn sie bereit sei, das Kopftuch bei der Arbeit mit PatientInnen abzulegen.
Die Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Religion ist in Österreich größtenteils eine islamophobe oder rassistische Diskriminierung. Dabei dient der christlich-katholischen geprägten Mehrheitsbevölkerung die Zugehörigkeit von Menschen zu einer nicht christlich-katholischen Religion dazu, diese Menschen als “fremd” und “nicht dazugehörig” zu definieren. Die Folge ist der Ausschluss dieser Menschen von Rechten und Ressourcen.
Die konkreten Auswirkungen der Benachteiligung von Menschen im Zusammenhang mit der Religion zeigen sich am Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, in der Teilhabe an wirtschaftlicher und politischer Macht.
Weiteres Beispiel:
Eine Frau mit Kopftuch will Mathematiklehrerin werden und wird aufgrund ihres Kopftuches (in Verbindung mit ihrem Religionsbekenntnis) für die Mehrheit der christlichen SchülerInnen als nicht geeignet abgelehnt. Es geht nicht um Religionsunterricht, das ein Spezifikum darstellen könnte. Es ergibt sich eine Diskriminierung des Geschlechts in Verbindung mit dem Religionsbekenntnis.