Jahresbericht „OUT OF ORDER“

Kosten von Diskriminierung und ihre Auswirkungen

Diskriminierung verursacht nicht nur persönliches Leid, sondern auch erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Schäden. Darauf macht die Antidiskriminierungsstelle Steiermark im aktuellen Antidiskriminierungsbericht 2025 aufmerksam.

„Wer Diskriminierung nur als Problem einzelner Betroffener betrachtet, übersieht ihre Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Diskriminierung kostet Chancen, Vertrauen, Gesundheit, sozialen Zusammenhalt und letztlich auch Geld“, betont Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.

Internationale Studien wie die der OECD zeigen die Dimension dieser Auswirkungen deutlich: Allein durch rassistische Diskriminierung und Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft entgehen der Europäischen Union jährlich bis zu 12,7 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung. Auch geschlechtsbezogene Benachteiligungen führen weltweit zu Wachstumseinbußen im zweistelligen Billionenbereich, weil Arbeitskräftepotenziale nicht ausgeschöpft werden.¹ Auswirkungen, die zu selten, bedacht werden, wenn über Antidiskriminierungsarbeit gesprochen wird.

Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 522 Anfragen. In 463 Fällen wurde interveniert. 271 Frauen, 187 Männer sowie fünf Personen mit diverser Geschlechtszugehörigkeit wandten sich an die Stelle.

Wie bereits in den vergangenen Jahren bleibt der Lebensbereich Alltag mit 40,60% aller Meldungen der häufigste Ort von Diskriminierung. Die Zahlen zeigen deutlich, dass Benachteiligungen keine Randerscheinung darstellen, sondern viele Menschen im täglichen Leben betreffen.

Über die von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark betriebene BanHate-App gingen im Jahr 2025 insgesamt 1.570 Meldungen von Hasspostings ein. 668 Fälle wurden an Strafverfolgungsbehörden oder Plattformbetreiber weitergeleitet. Besonders alarmierend ist die hohe Zahl von 393 verhetzenden Postings.

Fremdenfeindlichkeit, NS-Parolen, Hakenkreuz-Beschmierungen

Fremdenfeindlichkeit und Rassismus stellen sowohl im Alltag als auch in sozialen Medien weiterhin die häufigsten Formen von Diskriminierung dar. Im Alltag entfielen 27,13% der gemeldeten Fälle auf rassistische beziehungsweise fremdenfeindliche Vorfälle. Mehrere im Bericht dokumentierte Fälle verdeutlichen eine besorgniserregende Entwicklung: Rechtsextreme Symbolik, rassistische Slogans und menschenverachtende Aussagen treten zunehmend offen im öffentlichen Raum auf. Was früher vor allem in extremistischen Randgruppen sichtbar war, verbreitet sich heute teilweise auch in alltäglichen Situationen, bei Veranstaltungen und in sozialen Medien.

„Besonders problematisch ist die schleichende Normalisierung von Hass und Ausgrenzung. Wenn diskriminierende Aussagen als Spaß oder Partytrend verharmlost werden, verschieben sich gesellschaftliche Grenzen des Sagbaren“, warnt Grabovac.

Gendermedizin, Recht auf analoges Leben

Die folgenden Beispiele zeigen unterschiedliche Bereiche, in denen strukturelle Rahmenbedingungen zu Benachteiligungen führen können – sei es im Gesundheitssystem, im Zugang zu medizinischer Versorgung oder im Alltag digitaler und technischer Entwicklungen. Ob geschlechtersensible Medizin, der Zugang zu verlässlichen Kommunikationsmitteln oder das Recht auf analoge Alternativen: In allen Fällen stellt sich die Frage, wie gleichberechtigte Teilhabe tatsächlich gewährleistet werden kann und wo bestehende Systeme bestimmte Gruppen systematisch benachteiligen.

Hier ein paar Beispiele:

Gendermedizin: Obwohl bekannt ist, dass Frauen bei einem Herzinfarkt oft andere Symptome zeigen als Männer, werden diese in der Praxis weiterhin zu wenig berücksichtigt. Dies kann zu verspäteten Diagnosen und schweren Folgen führen, wie im Fall von Frau V., die sich wegen einer zu spät erkannten Herzinfarkt-Erkrankung mit schweren Dauerfolgen an die Antidiskriminierungsstelle Steiermark wandte.

Fachärzte weisen darauf hin, dass sich ein Herzinfarkt bei Frauen häufig durch unspezifische Beschwerden wie Atemnot, Erschöpfung, Übelkeit oder Schmerzen im Oberkörper äußert.²

Dennoch ist die Frühsterblichkeit bei Frauen durch einen Herzinfarkt weiterhin höher als bei Männern. Im Jahr 2019 sind 45% der Frauen und 35% der Männer an Herz-Kreislauf-Erkrankungen gestorben. Die Sterblichkeit bei Männern ist im Vergleich zu Frauen deutlich zurückgegangen.

Recht auf analoges Leben: Anhand von Beispielen aus der Steiermark, etwa in Zusammenhang mit Apps von Lebensmittelgeschäften mit Vergünstigungen, der Nutzung von ID Austria für den Einkommenssteuerausgleich oder der Online-Terminvereinbarung bei Ärzten, wird deutlich, dass es nicht mehr allein um die freie Entscheidung für oder gegen digitale Angebote geht. Vielmehr müssen Menschen zunehmend finanzielle oder berufliche Nachteile in Kauf nehmen, wenn sie diese Angebote nicht nutzen.

RECHT AUF ANALOGES LEBEN

Die Teilhabe aller Bürger:innen bei Amtswegen, Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wie Bankgeschäften, Versicherungskäufen, Einkäufen des Täglichen Lebens sowie medizinischer Versorgung möge ohne Verpflichtung zur Nutzung von Online-Diensten oder Applikationen erfolgen, um den Grundsatz der Datensouveränität, Schutz vor finanzieller und gesellschaftlicher Benachteiligung und gleicher Teilhabe sowie Wahlfreiheit zu gewährleisten.

Zahlen 2025 zeigen anhaltenden Handlungsbedarf

Die Zahlen aus dem Jahr 2025 machen deutlich, dass Diskriminierung nicht von selbst verschwindet. Sie muss sichtbar gemacht, benannt und konsequent adressiert werden. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark leistet dazu einen zentralen Beitrag – durch Beratung, Intervention, Dokumentation und Präventionsarbeit. „Die Kosten von Diskriminierung tragen letztlich wir alle“, so Daniela Grabovac abschließend.

Robert Krotzer, Stadtrat für Gesundheit, Pflege und Integration:

„Die Antidiskriminierungsstelle ist für die Stadt Graz keine freiwillige Zusatzleistung. Sie ist eine notwendige Infrastruktur einer demokratischen und solidarischen Gesellschaft, die für unzählige Menschen eine wichtige Anlaufstelle ist und ihnen zu ihrem Recht verhelfen kann. Ich danke dem Team rund um Daniela Grabovac für das große Engagement unter den schwierigen Rahmenbedingungen, besonders im vergangenen Jahr.“

Wolfgang Benedek, Menschenrechts- und Völkerrechtsexperte:

„Der Schutz vor Diskriminierung gehört zu den tragenden Säulen der internationalen und europäischen Menschenrechte und ist auch im österreichischen Verfassungsrecht fest verankert. Menschenrechte entfalten ihre Wirkung jedoch nicht allein durch rechtliche Garantien, sondern vor allem durch Institutionen, die ihre Umsetzung im Alltag sicherstellen. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark hat sich in den vergangenen Jahren als unverzichtbare Anlaufstelle für Betroffene etabliert und zugleich wichtige Beiträge zu Prävention und Bewusstseinsbildung geleistet. Der diesjährige Jahresbericht dokumentiert eindrucksvoll den Bedarf und die Wirksamkeit dieser Arbeit. Umso unverständlicher ist vor diesem Hintergrund die Entscheidung der von FPÖ und ÖVP gebildeten Landesregierung, die Unterstützung durch das Land Steiermark einzustellen und damit den Fortbestand einer bewährten menschenrechtlichen Einrichtung zu gefährden. Wer an der Erhaltung der menschenrechtlichen Lebensqualität in unserem Land interessiert ist, sollte daher für einen dauerhaften Erhalt der Antidiskriminierungsstelle eintreten.“

Jörg-Martin Willnauer, Musikkabarettist und Autor:

Gedicht „Wurscht“

„Wenn die Regierung aufmüpfige Theater schrumpft, sag ich nix. Ich bin ja kein Schauspieler.

Wenn die Regierung Spitäler schließt, sag ich nix. Ich bin ja nicht krank.

Wenn die Kindergartengebühr steigt, sag ich nix. Ich bin ja kein Kind mehr.

Wenn die Sozialstation geschlossen wird, ist mir das egal. Ich bin kein Sozialfall.

Wenn das Altersheim den Tagsatz erhöht, ist mir das wurscht. Ich bin nicht senil.

Wenn die Antidiskriminierungsstelle aufgelöst wird, ist mir das egal. Mich diskriminiert niemand!

Wenn Rapid absteigt, ist mir das wurscht. Ich bin kein Rapid-Fan.

Wenn mein Verein absteigt, ist mir das nicht wurscht.

Und wenn der Fernseher spinnt und das Programm ausfällt, spielts Granada!“

Fußnoten

¹ OECD und ADS (2026, 23. April). Migration Data Brief: Wirtschaftliche Kosten von Diskriminierung. https://manage.oecd-berlin.de/assets/download/Migration%20Data%20Brief%20-%20Wirtschaftliche%20Kosten%20der%20Diskriminierung.pdf (abgerufen am 11.05.2026).

² www.sana.de/newsroom/von-herzinfarkt-bisrhythmusstoerungen-frauen-sind-auch-kardiologisch-keinekleineren-Maenner/ (abgerufen am 22.05.2026).