Fight for your rights.
Fight for equality.
Erstanlauf-, Clearing- und Beratungsstelle.
Personen, die sich diskriminiert fühlen, können sich unabhängig vom Diskriminierungsgrund und unabhängig von der gesetzlichen Grundlage an uns wenden. Die Diskriminierungsgründe sind breiter als in den österreichischen Gesetzen geregelt:
Monitoring und wissenschaftliche Bearbeitung.
Die Stelle soll jedem Menschen die Möglichkeit bieten, Diskriminierungsvorfälle zu melden, um somit einen Status Quo der Diskriminierungen in der Steiermark erheben zu können und daraus ableitend im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung Ursachen und Präventionsmaßnahmen ableiten zu können.
Netzwerkindikator und -motor.
Um das Thema gemeinsam zum Thema zu machen, wird ein Antidiskriminierungsnetzwerk für die
Steiermark aufgebaut, um sich gegenseitig zu stärken und einen unterstützenden Kompetenzaufbau
zu gewährleisten.
Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung.
Im Rahmen von Workshops für Betroffene und Multiplikator:innen und Projekten werden bewusstseinsbildende Maßnahmen gesetzt, um die Bevölkerung zum Thema Diskriminierungen zu sensibilisieren und darauf aufmerksam zu machen, dass jede:r von Diskriminierung betroffen sein kann.
Regionalisierung.
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark wird in allen steirischen Bezirken mit ihren
Beratungen und sonstigen Angeboten präsent sein.
When an idea
became a movement.
Im Jahr 2002 wurde ein Aktionsprogramm, folgend aus der „Bestandsaufnahme“ der Menschenrechtsstadt, entwickelt, welches in Punkt 3 die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle vorschlug:
„Diese unabhängige und weisungsfreie Stelle soll sich um mögliche Fälle von Diskriminierungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religion, Sprache, Alter und körperlicher Integrität (Behinderung), aber auch aufgrund der Geschlechterzugehörigkeit kümmern. Sie könnte eine Art Monitoringfunktion übernehmen bzw. bei Bedarf auf spezialisiertere relevante Stellen hinweisen, müsste aber auch mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden. Bezüglich der Zielgruppe der MigrantInnen könnte auf die bestehenden Erfahrungen der „Anti-Rassismus Hotline“ zurückgegriffen werden. Die Schaffung einer derartigen Einrichtung ist zwischen ÖVP und Grünen geplant, das Integrationsreferat ist zur Erstellung des Konzeptes auf Basis des Konzeptes des Grazer Büros für Frieden und Entwicklung aus dem Jahr 2003 beauftragt.” (Menschenrechtsbeiratsbericht der Stadt Graz 2007, S 80)
Kommentar.
In der jahrelangen Beratung bei der Anti-Rassismus Hotline zeigte sich sehr deutlich, wie wichtig eine Erstanlauf-, Clearing, Monitoring- und Beratungsstelle ist, um mittels systematischer Dokumentation von Diskriminierungsfällen, das noch in vielen Bereichen herrschende Schweigen bezüglich Rassismus und Diskriminierung mittels quantifizierter Benennung und Offenlegung brechen, Ursachen eruieren und somit Rückschlüsse für präventive Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierungen erlauben zu können.
Die Zahlen von Alltagsrassimus, zum Beispiel, der sich im öffentlichen Raum ereignet und eine wesentliche Rolle der Manifestierung von Diskriminierungen spielt, stiegen heuer um 5% zum Vorjahr, wobei die ursächlichen Faktoren unbekannt sind.
Für die Soziologen L. Berger und Thomas Luckmann ist der „Alltag“ der prägendste Bereich, in dem Menschen ihre Erfahrungen machen. Entsprechend können z.B: die „kleinen“ Formen von Rassismus besonders nachteilig wirken und werden sowohl von den Betroffenen als auch von den AkteurInnen und den „Unbeteiligten“ verinnerlicht.
Die Innovation einer solchen Anti-Diskriminierungsstelle liegt in der Vielfalt der Diskriminierungsgründe Geschlecht, Hautfarbe, ethnische oder soziale Herkunft, genetische Merkmale, Sprache, Religion, Weltanschauung, politische oder sonstige Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alters oder sexuelle Ausrichtung (Grundrechtscharta der Europäischen Union).
Denn jede Diskriminierungserfahrung unabhängig von den Diskriminierungsgründen und gesetzlichen Rahmenbedingungen stellt eine Würdeverletzung für die Betroffenen dar, die Unterstützung erfahren sollten, gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht. Somit wird eine Hierachisierung von Diskriminierungsgründen wie sie momentan im Gleichbehandlungsgesetz vorliegt, vermieden und schützt alle diskriminierten Gruppen gleichermaßen.