Warum eine Antidiskriminierungsstelle?
Diskriminierung sichtbar machen. Betroffene unterstützen. Strukturen verändern.
Bereits 2002 wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Menschenrechtsstadt die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle vorgeschlagen. Diese unabhängige, weisungsfreie Stelle soll sich um Fälle von Diskriminierung kümmern – unabhängig davon, ob sie auf Hautfarbe, Herkunft, Religion, Sprache, Alter, Behinderung oder Geschlecht zurückzuführen sind. Sie soll Monitoring betreiben, Fälle dokumentieren, bei Bedarf weiterverweisen und Betroffene stärken.
Politische Grundlagen.
- Koalitionsvertrag Graz 2008–2013: Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle oder Anwaltschaft.
- Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus: Unterstützung für Opfer von Diskriminierung.
- Empfehlung des Menschenrechtsbeirats Graz (2008): Verbesserter Rechtsschutz und konsequente Verfolgung von Diskriminierung.
- Charta des Zusammenlebens in Vielfalt (Steiermark): Entschiedenes Auftreten gegen Diskriminierung aller Art.
- ECRI-Empfehlung 2010: Kritik an der zersplitterten Antidiskriminierungsgesetzgebung in Österreich.
Erfahrungen aus der Praxis.
Die Arbeit der Anti-Rassismus Hotline zeigte klar: Es braucht eine Erstanlauf-, Clearing- und Monitoringstelle, die systematisch Diskriminierungsfälle dokumentiert und damit das Schweigen durchbricht. Diese Daten erlauben Rückschlüsse für präventive Maßnahmen und machen gesellschaftliche Muster sichtbar.
Kommentar.
In der jahrelangen Beratung bei der Anti-Rassismus Hotline zeigte sich sehr deutlich, wie wichtig eine Erstanlauf-, Clearing-, Monitoring- und Beratungsstelle ist, um Diskriminierungsfälle sichtbar zu machen und damit Ursachen zu erkennen. Nur durch systematische Dokumentation kann das noch weit verbreitete Schweigen gebrochen und ein Fundament für präventive Maßnahmen geschaffen werden.
Die Zahlen von Alltagsrassismus im öffentlichen Raum stiegen zuletzt um 5 % gegenüber dem Vorjahr – ein Hinweis auf die Dringlichkeit. Gerade diese alltäglichen, oft „kleinen“ Formen von Rassismus wirken besonders nachteilig: Sie prägen Erfahrungen, werden von Betroffenen wie Unbeteiligten verinnerlicht und verstärken gesellschaftliche Ungleichheiten. Wie die Soziologen L. Berger und T. Luckmann betonen, ist der Alltag der prägendste Bereich, in dem Menschen ihre sozialen Erfahrungen machen.
Innovation.
Die Stärke einer Antidiskriminierungsstelle liegt in ihrem umfassenden Ansatz: Sie berücksichtigt vielfältige Diskriminierungsgründe – Geschlecht, Hautfarbe, ethnische oder soziale Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung u.v.m. (Grundrechtscharta der EU).
Menschenrechtliche Grundlage.
Jede Diskriminierungserfahrung verletzt die Würde des Menschen. Daher sollen Betroffene Unterstützung erhalten, unabhängig vom Diskriminierungsgrund. Damit wird eine Hierarchisierung – wie sie im österreichischen Gleichbehandlungsgesetz besteht – vermieden. Ziel ist der Schutz aller diskriminierten Gruppen, im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.