Warum eine Antidiskriminierungsstelle?

Diskriminierung sichtbar machen. Betroffene unterstützen. Strukturen verändern.

Bereits 2002 wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Menschenrechtsstadt die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle vorgeschlagen. Diese unabhängige, weisungsfreie Stelle soll sich um Fälle von Diskriminierung kümmern – unabhängig davon, ob sie auf Hautfarbe, Herkunft, Religion, Sprache, Alter, Behinderung oder Geschlecht zurückzuführen sind. Sie soll Monitoring betreiben, Fälle dokumentieren, bei Bedarf weiterverweisen und Betroffene stärken.

Politische Grundlagen.

  • Koalitionsvertrag Graz 2008–2013: Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle oder Anwaltschaft.
  • Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus: Unterstützung für Opfer von Diskriminierung.
  • Empfehlung des Menschenrechtsbeirats Graz (2008): Verbesserter Rechtsschutz und konsequente Verfolgung von Diskriminierung.
  • Charta des Zusammenlebens in Vielfalt (Steiermark): Entschiedenes Auftreten gegen Diskriminierung aller Art.
  • ECRI-Empfehlung 2010: Kritik an der zersplitterten Antidiskriminierungsgesetzgebung in Österreich.

Erfahrungen aus der Praxis.

Die Arbeit der Anti-Rassismus Hotline zeigte klar: Es braucht eine Erstanlauf-, Clearing- und Monitoringstelle, die systematisch Diskriminierungsfälle dokumentiert und damit das Schweigen durchbricht. Diese Daten erlauben Rückschlüsse für präventive Maßnahmen und machen gesellschaftliche Muster sichtbar.

Kommentar.

In der jahrelangen Beratung bei der Anti-Rassismus Hotline zeigte sich sehr deutlich, wie wichtig eine Erstanlauf-, Clearing-, Monitoring- und Beratungsstelle ist, um Diskriminierungsfälle sichtbar zu machen und damit Ursachen zu erkennen. Nur durch systematische Dokumentation kann das noch weit verbreitete Schweigen gebrochen und ein Fundament für präventive Maßnahmen geschaffen werden.

Die Zahlen von Alltagsrassismus im öffentlichen Raum stiegen zuletzt um 5 % gegenüber dem Vorjahr – ein Hinweis auf die Dringlichkeit. Gerade diese alltäglichen, oft „kleinen“ Formen von Rassismus wirken besonders nachteilig: Sie prägen Erfahrungen, werden von Betroffenen wie Unbeteiligten verinnerlicht und verstärken gesellschaftliche Ungleichheiten. Wie die Soziologen L. Berger und T. Luckmann betonen, ist der Alltag der prägendste Bereich, in dem Menschen ihre sozialen Erfahrungen machen.

Innovation.

Die Stärke einer Antidiskriminierungsstelle liegt in ihrem umfassenden Ansatz: Sie berücksichtigt vielfältige Diskriminierungsgründe – Geschlecht, Hautfarbe, ethnische oder soziale Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung u.v.m. (Grundrechtscharta der EU).

Menschenrechtliche Grundlage.

Jede Diskriminierungserfahrung verletzt die Würde des Menschen. Daher sollen Betroffene Unterstützung erhalten, unabhängig vom Diskriminierungsgrund. Damit wird eine Hierarchisierung – wie sie im österreichischen Gleichbehandlungsgesetz besteht – vermieden. Ziel ist der Schutz aller diskriminierten Gruppen, im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

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Awards &
Auszeichnungen.

2025

Daniela Grabovac erhält Justitia Award 2025

Im feierlichen Rahmen des Festsaals der Universität Wien wurde Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark und der Extremismuspräventionsstelle Steiermark, am 12. September 2025 der Justitia Award 2025 in der Kategorie „Game changers/national“ verliehen.

2023

Johanna Dohnal Auszeichnung – DANKE ❤️
Ganz in ihrem Sinn: Die Vision von Feminismus ist nicht eine „weibliche Zukunft“. Es ist eine menschliche Zukunft.“

2017

Green Panther Award.

Im Jahr 2017 entwickelten wir in Kooperation mit der Agentur GLDDGGRS die erste Anti-Hassposting-App BanHate. Hierfür wurden wir mit dem Green Panther, dem Landespreis für kreative Kommunikation, in der Kategorie Online Kommunikation ausgezeichnet.

2014

Auszeichnung für Konfliktkultur.

Der Verein IRIS verfolgt als unabhängiger und nach der BAO gemeinnütziger Verein den Zweck, eine positive Konfliktkultur in Gesellschaft und Wirtschaft zu fördern und die Verständigung in Konflikten in allen Bereichen des Lebens zu erleichtern. Projekte aus der Wirtschaft, Politik und Gesellschaft werden in einer Auslobungsveranstaltung wie IRIS 2014 ausgezeichnet. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark wurde von der IRIS-Jury mit der IRIS-Statue und mit Best-Practice Würdigung ausgezeichnet.

2014

PR-Panther.

Die Prämierung der besten steirischen Public Relations Leistung mit dem „PR – Panther“ und die Auszeichnung zur Kommunikatorin bzw. zum Kommunikator des Jahres“ erfolgte im Rahmen der erstmals stattfindenden „Communication Days“ am 22. Mai 2014. „Alle aktuellen, lokalen, regionalen, nationalen und internationalen PR -Aktivitäten und Kommunikations-Professionals mit Steiermark -Bezug haben die Chance zu gewinnen“ so Heimo Lercher, Obmann der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark schaffte es mit ihrer Kampagne „Zeig dein Gesicht“ in einem atemberaubenden Votingfinish bis unter die Top-Ten.